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    eCommerce: Fotos im E-Shop und Urheberrecht

    Wissen
    Autor: Adam Michańków
    Veröffentlichungsdatum: 26.07.2016

    Ohne gute Fotos hat ein Online-Shop keine Chance. Kunden kaufen mit den Augen, daher kann die Auswahl der richtigen Fotos entscheidend für den Erfolg eines Online-Shops sein. Welche legalen Quellen gibt es, um Fotos zu erhalten, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen?

    Die Implementierung von Verkaufsplattformen erfordert Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen.

    Neben individuellen Produktbeschreibungen bietet jeder Online-Shop auch Produktfotos an, die die Kaufentscheidung der Kunden beeinflussen können. Allerdings können nicht alle davon genutzt werden.

    Als Betreiber eines Online-Shops können wir (mit den entsprechenden Fähigkeiten und der entsprechenden Ausrüstung) selbst Fotos vom Sortiment machen. Problematisch wird es jedoch, wenn das Sortiment extrem umfangreich ist und der Versuch, mehrere tausend Fotos zu erstellen, aufgrund des hohen Zeitaufwands schlicht nicht rentabel ist.

    Fotos sind wie Musikstücke durch das Gesetz vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geschützt. Produktfotos müssen einzigartig und individuell sein und das Ergebnis der Überlegungen ihres Autors sein. Die Präsentation eines Produkts sowie die gesamte Bildkomposition belegen dessen Einzigartigkeit. Dies sind die einzigen Voraussetzungen, die ein Produktfoto erfüllen muss, damit sein Autor das volle Urheberrecht besitzt. Darüber hinaus muss nirgendwo betont werden, dass die Nutzung des Werks durch Dritte oder dessen Vervielfältigung verboten ist, da jeder Besucher der Website gesetzlich dazu verpflichtet ist, solche Handlungen zu unterlassen.

    Wer gegen das Urheberrecht an einem Foto verstoßen hat, kann gemäß Artikel 415 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Schadensersatz fordern. Dieser besagt, dass jeder, der einem anderen Schaden zugefügt hat, zum Ersatz verpflichtet ist. Diese Formulierung ist sehr allgemein gehalten und lässt dem Geschädigten großen Spielraum bei der Festlegung der Entschädigungshöhe.

    Die Folgen einer Urheberrechtsverletzung sind unangenehm, auch wenn die finanzielle Strafe für den betroffenen Unternehmer gering ausfällt. Denn neben der Geldstrafe leidet auch das Image des Online-Shops. Die öffentliche Information über die Verurteilung des Inhabers dürfte die Kundenzahl kaum erhöhen.

    Woher also Fotos?

    Der einfachste Weg, legal an Produktfotos zu kommen, ist… den Urheber um Erlaubnis zu fragen. Werbung im Internet ist ein wichtiges Anliegen für jeden Fotografen. Daher kommen Fotografen solchen Anfragen gerne nach und sehen darin eine Möglichkeit zur Eigenwerbung. Manchmal enthält die Website auch die Erlaubnis, bestimmte Grafiken für kommerzielle Zwecke (kostenlos oder gegen Gebühr) herunterzuladen.

    Darüber hinaus gibt es viele sogenannte Fotodatenbanken. Hier ist es jedoch ratsam, die Bestimmungen sorgfältig zu lesen, da nicht alle Urheber von Fotos die Urheberrechte an den Downloader übertragen. Manchmal ist es erforderlich, den Urheber unter dem Foto anzugeben. Achten Sie in diesem Fall auf die Bezeichnung der heruntergeladenen Dateien. Bei Dateien mit dem CC-BY-Symbol müssen Informationen zum Urheber unter dem Foto stehen, während beim CC0-Symbol keine Urheberangabe erforderlich ist.

    Stichworte: eCommerce, eShop
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    Über den Autor: Adam Michańków
    Strategischer Direktor mit fast 25 Jahren Erfahrung in der Beratung, entwickelte unter anderem eine Strategie für die Expansion in ausländische Märkte für die Colian Group (Goplana, Jutrzenka, Hellena), leitete das Rebranding der Supermarktkette Billa in Polen und war Schöpfer des Konzepts der Marken Polmed, WSL und Enexon, die mit dem renommierten Rebrand Global Award ausgezeichnet wurden.

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